GdP Berlin – Mehr Schein als Sein…
WIR. bedauern zutiefst, dass die GdP Berlin nicht in der Lage zu sein scheint, fair zu informieren. Offensichtlich lässt die Vielzahl an positiven Tendenzen selbst die hartnäckigsten Zweifler langsam weich werden. So weich, dass sie anfangen unsere Erfolge als die Ihrigen zu verkaufen.
GdP-Info: 51/2018 – Das zitierte Individualurteil aufgrund Feststellungsklage, welches von einem unserer Kollegen (Kein GdP-Mitglied) privat finanziert wurde, war zum Zeitpunkt der GdP-Info schon nicht mehr bindend. Des Weiteren muss man dazu sagen, dass die Vertreter der GdP Berlin, die auch im Personalrat der Direktion Einsatz vertreten sind, unsere Interessen und Rechte von Anfang an negiert haben. Bis heute gewährt die GdP Berlin Ihren Mitgliedern keinen Rechtschutz[1] im Arbeitszeitkonflikt. Die GdP Berlin hat in keinster Weise einen Anteil[2] an den Erfolgen die bisher erzielt worden sind. Wenn WIR. uns auch nur ansatzweise nach der GdP Berlin orientiert hätten, dann hätten wir heute das Metropolitan Arbeitszeitmodell im Regelbetrieb[3]. WIR. sind diejenigen die 7 Tage hintereinander im Dienst sind und innerhalb von 2 Tagen regenerieren müssen. Daraus resultierend haben wir uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit gestellt. Und wir wurden in unserem täglichen Erleben bestätigt. Es sind keine 6 Tage Arbeit und 3 Tage frei, NEIN, es sind 7 Tage Arbeit und 2 Tage frei. Nichts anderes bedeutet die Verteilung der Arbeitszeit von 5,44 Arbeitstage/Woche. Zeitgleich stellt die Verteilung der Arbeitszeit auf 5,44 Arbeitstage/Woche einen Verstoß gegen den Tarifvertrag dar. Sofern die Arbeitszeit vertragsgemäß auf 5 Tage bzw. darunter verteilt wird, haben die Beschäftigten automatisch 15 beschäftigungsfreie Sonntage/Jahr. Niemand muss auf irgendwas verzichten, schon gar nicht WIR. als Nachtarbeitnehmer in einem vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst. Abschließend wird auf die Gutschrift in Höhe von 7,7 Std. für gesetzliche Feiertage eingegangen. Auch hier können WIR. nur raten schnellstens einen Anwalt zu beauftragen. Es bedarf zwar keiner detaillierten rechtlichen Begründung aber die klare Bezeichnung des Anspruchs, eine Bezifferung nach der Höhe, dem Zeitraum sowie die Angabe der Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, sind sehr wohl erforderlich.
[1] Aktuell gewährt ausschließlich der BdK Tarif den Kolleg*innen ihren Rechtschutz.
[2] Mehr Infos zur GdP Berlin? https://www.wiraktiv.de/die-haessliche-fratze-der-gdp/
[3] Regelbetrieb = Echtbetrieb ohne Aussicht auf Veränderung.
Info-Portal | WIR.
www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen