Regelmäßige Arbeitszeit
Vollkontinuierliches Wechselschichtsystem
Maximalarbeitstage – Tarifliche Normen zu Maximalarbeitstagen in Folge ohne Ausgleich werden verletzt, TV-L § 6 (1). Es ist ein Arbeitszeitmodell zu wählen, das alle tariflich vereinbarten Grenzen der Arbeitsorganisation an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen umsetzt.
EU-Richtlinie – Die europäische Arbeitszeitverordnung zur ununterbrochenen Ruhezeitgestaltung innerhalb eines 7 Tage Arbeitszeitraumes wird ignoriert. Die Schichtplanfolge fordert den Arbeitnehmer gesundheitlich sehr stark. Er verrichtet im Vergleich zum Normalarbeitnehmer in einer vergleichbaren Position bis zu 40 Tage Mehrdienst, siehe hierzu § 6 (1) ArbZG – Arbeitsmedizinische Erkenntnisse.
Nach § 6 TV-L – Tarifvertrag der Länder
Im § 6 Absatz 1, Satz 2 des TV-L, wird ausgeführt, wie die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen in Bezug auf die unterschiedlichen Beschäftigten geregelt wird. Darüber hinaus wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für ständig Schicht- und Wechselschichtleistende auf 38,5 Stunden festgelegt.
Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit
Wie unten ersichtlich, kann die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt werden. Aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ist es möglich, die Arbeitszeit auf 6 Tage zu verteilen.
Dringende betriebliche/dienstliche Gründe
Wir können beim besten Willen keine „dringende betriebliche/dienstliche Gründe“ feststellen, die eine Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr als 5 Tage rechtfertigen würden. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitsorganisation so zu gestalten, daß die normativen Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden. Gerade mit dem Weitblick und der Erkenntnis, welche Auswirkungen die Verteilung auf 6 Tage mit sich bringt, halten wir die Verteilung auf 5 Arbeitstage für zwingend erforderlich.
„Wir als Nachtarbeitnehmer in einem vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst gehören zu den schützenswertesten Arbeitnehmern, die das ArbZG kennt.“
Berechnungsgrundlage 1 Jahr
Wie ersichtlich, ist die Rede vom Durchschnitt der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und nicht von der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage (Mo.-Sa.). Deshalb gehen wir weiterhin davon aus, daß unsere regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage zu verteilen ist.
(2) 1Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. 2Abweichend von Satz 1 kann bei Beschäftigten, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit zu leisten haben, sowie für die Durchführung so genannter Sabbatjahrmodelle ein längerer Zeitraum zugrunde gelegt werden.
Ergebnis
Aus heutiger Sicht wurde die Arbeitszeit rechtswidrig auf 5,44 Arbeitstage/Woche verteilt. Hinzu kommt, dass die Verteilung auf 5,44 Arbeitstage/Woche dazu beitrug, dass wir keine 15 beschäftigunsgfreien Sonntage pro Jahr hatten und das die Ruhezeiten für Ersatzruhetage und Ruhetage gekürzt wurden.
Das Metropolitan Arbeitszeitmodell wurde mit Wirkung zum 25.06.2015 eingeführt und während der Probephase zum 31.12.2017 durch den PersRat der Dir E als „gescheitert“ erklärt. Seither wurde das Metropolitan Arbeitszeitmodell ohne Rechtsgrundlage fortgeführt und lief mit Ablauf des 25.06.2018 exakt 3 Jahre.
0,44 Arbeitstage/Woche zuviel gearbeitet!
Weniger Regenerationszeit + Weniger Freizeit + Mehr Fahrzeit + Mehr Mobilitätskosten
Unentgeltliche Mehrleistung pro Jahr
~ Arbeitstage
www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen
Konrad Adenauer
Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
„Wenn die anderen glauben, am Ende zu sein, muss man erst anfangen.“