START.PETITION.Der KonfliktNachtschicht 2 Tage


Nachtschichten

Jeder Tag, an dem gearbeitet wird, ist Arbeitstag

Viele unserer Kollegen haben zu recht Kritik an den Umstand geübt, daß der sog. Ausschlaftag als freier Tag deklariert wurde. Der Ausschlaftag ist der Tag an dem der Arbeitnehmer aus dem Nachtdienst kommt. Unmittelbar danach fügt sich die 11-stündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG an.

Urteil LAG München

Jeder Tag, an dem gearbeitet wird, zählt als Arbeitstag. Erstreckt sich die Nachtschicht über zwei Kalendertage, führt dies zu zwei Arbeitstagen. Dies führt gegebenenfalls auch zu einem entsprechend höheren Urlaubsanspruch.

  1. Der Kläger hat einen höheren Urlaubsanspruch, da er wegen des Schichtdienstes in einer 5,44-Tage-Woche tätig ist.
  2. Eine Schicht, die sich über zwei Kalendertage erstreckt, führt zu zwei Arbeitstagen.

Quelle: LAG München, Urteil v. 15.01.2014 Aktenzeichen 11 Sa 659/13

Urteil BAG

Bestätigung des LAG Urteils

  1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 15. Januar 2014 – 11 Sa 659/13 – wird zurückgewiesen.

Quelle: BAG Urteil v. 21.07.2015 Aktenzeichen 9 AZR 145/14

Metropolitan-AZM im Wandel

Nun haben wir den Ausschlaftag entgegen langläufiger Meinung und Aussagen der Arbeitgebervertreter als Arbeitstag identifiziert, deshalb ändert sich auch die visuelle Organisation des Metropolitan Arbeitszeitmodells. Aus F/F/S/S/N/N/Frei/Frei/Frei wird F/F/S/S/N/N/NA/Frei/Frei. Der erste freie Tag wird zu NA (Nacht Ausschlaftag) und wird so der höchstrichterlichen Rechtssprechung gerecht.

Ergebnis

Die Erkenntnis, daß der auslaufende Nachtdienst kein freier Tag ist, ändert alles! Die bisherige Aussage, wir arbeiten ja nur an 4,33 Arbeitstagen/Woche und haben dann 3 Tage frei, ist nun mit einem BAG Urteil richtungsweisend widerlegt! Tatsächlich handelt es sich um die durchschnittlichen Dienstantritte, gerechnet auf 56 Wochen!

FALSCH 242,6 Dienstantritte/Jahr : 56 Wochen = 4,33 Dienstantritte/Woche

RICHTIG 283,08 Arbeitstage/Jahr : 52 Wochen = 5,44 Arbeitstage/Jahr

Lass Dich durch die GdP nicht in die Irre führen!

2 Nacht / 3 Urlaubstage

„Im Zentralen Objektschutz hat sich unter der Federführung von Thomas Tegler, Jörg Eichner und Jörg Holstein die „Petitionsgruppe ZOS“ gegründet. Weit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen diese Initiative und ihre Forderungen. Unser Arbeitgeber sah sich jetzt in der Pflicht, auf ihre Ideen zu reagieren und den Urlaubsanspruch neu zu regeln. Wohlgemerkt nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen beim ZOS, sondern alle Referate im Schicht- und Wechseldienst, auch das Gef.“

Quelle: https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/de_erster-erfolg-der-petitionsgruppe-zos-urlaubsansprueche-verschlechtern-sich-

Die GdP und ihr intrigantes Verhalten!

Angenommen die Urteile wären nicht gefunden worden, so wie von der #GdP publiziert und offensichtlich gewünscht. Dann wäre das Metropolitan Arbeitszeitmodell in seiner Arbeitszeitorganisation nicht angreifbar gewesen und befände sich heute im Regelbetrieb! Das scheinen viele von euch vergessen zu haben.

Die Folge für das Gef.

Die Wahrscheinlichkeit des Übertrags des Metropolitan auf den Bereich des Gefangenenwesens wäre die logische Folge gewesen. Denn die Sichtweise des Arbeitgebers, das Metropolitan wäre wirtschaftlich günstiger als jeder 12 Std. Dienst, wurde erst durch das intensive Wirken von WIR. AKTIV. und nach erheblichen Widerstand der Kollegen gebrochen!

Das Ergebnis?

Der Zentrale Objektschutz hat ein adäquates 12 Std. Arbeitszeitmodell und der Gef.-Bereich steht vor der einmaligen Gelegenheit, den alten 12 Std. Vierteldienst in einer Dienstvereinbarung überführt zu bekommen.

Die Wahrheit

Nur durch WIR. AKTIV., und dank dem speziellen Engagement des Kollegen Thomas Tegler, war die Recherche der LAG sowie BAG Urteile möglich. Ein absoluter Glücksgriff im Hinblick auf den im ZOS praktizierten 12 Std. Dienst und dem Erhalt des alten 12 Std. Vierteldienstes im Bereich Gefangenenwesen. Mit heutigem Wissen hätte der damalige GdP dominierte Personalrat, noch vor Einführung des 8 Std. Metropolitan Arbeitszeitmodells, diese Urteile parat haben müssen! Dann wäre allen Beschäftigten jede menge Stress und Ärger erspart geblieben!

Urlaubsabgeltung 2 Nachtschichten / 3 Tage Urlaub

Weder WIR. AKTIV., noch Herr Tegler, Herr Eichner oder unser verstorbener Kollege Herr Hollstein haben die oben aufgeführten Urteile erstritten. Sie waren bereits rechtskräftig und mussten zwingend durch die Polizei Berlin zur Anwendung gebracht werden. Wir haben lediglich darauf hingewiesen, dass es diese Urteilslage gibt und das sie Auswirkungen auf das neu eingeführte Metropolitan Arbeitszeitmodell haben.

Das der Arbeitgeber beziehungsweise Sen Inn aus der Urteilslage eine Änderung der Abgeltungsart des Erholungsurlaubs zieht hat auch uns irritiert. Aber, die Regelungslage liegt alleine in der Sphäre von Sen Inn / ZS Pers. Wie die Direktion den Urlaub gemäß § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs sowie § 26 TV-L – Erholungsurlaub gewährt und im einzelnen abgeltet, folgt der Einschätzung des entsprechenden Verwaltungsaufwands (Kostenerwartung).

Anspruch auf Erholungsurlaub

Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer gemäß BUrlG 24 Werktage Erholungsurlaub. Da wir nach dem TV-L beschäftigt werden erhalten wir 6 Urlaubstage mehr als der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Die im TV-L genannten 30 Werktage werden bei einer durchschnittlichen 5 Tage/Woche (Bürodienst) gewährt. Da wir im Arbeitszeitmodell des ZOS an 3,88 Arbeitstagen/Woche beschäftigt werden, verringert sich der Urlaub entsprechend auf 23 Urlaubstage zzgl. 5 SZU.

Angenommen der Arbeitgeber würde dem Wunsch der Beschäftigten, für den Bereich ZOS, Rechnung tragen und den Erholungsurlaub in Schichten umrechnen. Dann wären es keine 23 Urlaubstage mehr sondern rund 19 Schichten.

Warum haben wir nur 5 SZU anstatt 6 SZU wie es im TV-L steht?

Auch hier geht der Arbeitgeber davon aus das sich der Anspruch auf SZU an der durchschnittlichen Verteilung der Arbeitszeit orientiert. Demnach verringert sich der Anspruch aus Sicht des Arbeitgebers auf 5 SZU, der Arbeitgeber geht von 3,88 Arbeitstagen/Woche aus.

Dazu kann man stehen wie man möchte, WIR. halten die Berechnung für falsch. Tatsächlich müsste erst wieder ein Beschäftigter den Rechtsweg beschreiten und so für Rechtssicherheit sorgen!

Fragt doch Mal einen Vertreter der #GdP oder #DPolG warum WIR. Schuld daran haben das der Arbeitgeber den Urlaub im Tagesprinzip abgeltet. Außer zusammenhangloses Gestammel, werdet ihr nicht zu hören bekommen. Weil Sie eben kein fundiertes Wissen im Bezug auf die Vergangenheit vorweisen können.

www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen

SOLIDARITÄT.

B.I.S.S. e.V.
#BerlinBrennt

Konrad Adenauer

Erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland „Wenn die anderen glauben, am Ende zu sein, muss man erst anfangen.“

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