Der lang ersehnte Beschluss zur Handlungsempfehlung der AG AZ wurde am 13.09.2017 beschlossen. Somit ist die Marschrichtung des örtlichen Personalrats so klar wie lange nicht mehr. Wir als Arbeitnehmer haben eigentlich nicht die Zeit und daraus resultierend auch nicht das Know-how um uns mit einschlägigen Vorschriften und Gesetzten auseinanderzusetzen. Deshalb sind wir quasi gezwungen unser Schicksal in die Hände des Personalrats zu legen. Das bedeutet selbstverständlich auch das wir Arbeitnehmer davon ausgehen das der Personalrat alles erdenkliche unternimmt um unsere Rechte und vor allem unsere Gesundheit nachhaltig zu schützen.


Unsere Erwartung

Dazu zählt, etwaige Arbeitszeitmodelle dahingehend zu überprüfen ob rechtliche Voraussetzungen in Bezug auf das ArbZG und Tarifverträge eingehalten werden. Bereits während dieser Prüfung hätte zwingend auffallen müssen das eben keine 15 Sonntage beschäftigungsfrei sind. Im Übrigen war dies in den vergangenen 17 Jahren der Ablehnungsgrund Nummer Eins. Stattdessen wurden die Beschäftigten der Dir E ZOS im Rahmen eines Sonderdienstes durch Arbeitgebervertreter und dem Personalrat der Dir E (GdP) mit Unwahrheiten konfrontiert und man suggerierte uns das es keine Alternative zum 12 Std.-Dienst gibt. Schließlich ist der 12er aufgrund europäischer Arbeitszeitrichtlinien verboten. Im Ergebnis gewährte man den Beschäftigten eine Wahl zwischen dem Metropolitan-AZM und dem sog. Völker-Modell, quasi eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Das Metropolitan-AZM wurde gegen den Willen der Beschäftigten zum 25.06.2015 in den Probebetrieb überführt.


Der Konflikt

Da ich mir dem Konfliktpotenzial in Bezug auf das Metropolitan-AZM sehr früh bewusst war, habe ich mich dem Personalrat angeschlossen, ich hoffte entsprechende Unterstützung zu erfahren. Zum damaligen Zeitpunkt war A. Jensch der Ansprechpartner für mich. Er nahm mir jedwede Motivation und argumentierte dass alles rechtmäßig ist und überprüft worden sei. Aufgrund des täglichen Erlebens war ich mir wiederum sicher das nichts in Ordnung ist, dies bestätigten mir ebenfalls meine Kollegen im täglichen Gespräch. Wie eingangs erwähnt haben wir eigentlich nicht die Zeit um uns um Gesetze und Vorschriften zu kümmern, da das Metropolitan-AZM mein Leben derart negativ beeinflusst blieb mir keine andere Wahl als mich dem Thema Arbeitszeit zu widmen und alles aufzuarbeiten. Dazu zählte es entsprechende Gerichtsurteile zu recherchieren und das mittlerweile sehr lieb gewonnene ArbZG mit seinem Schutzgedanken zu verinnerlichen. An dieser Stelle möchte ich anfügen das Herr Jensch zu jedem Zeitpunkt über meinen Fortschritt informiert war. Dennoch hielt er meine Ansichten für nicht richtig und stellte permanent auf eine unsichere Rechtslage ab.

Unbeirrt mit dem Gefühl des täglichen Erlebens arbeitete ich an unserer Petition weiter, glücklicherweise erhielt ich tatkräftige Unterstützung durch J. Eichner und J. Holstein, gemeinsam holten wir das Letzte raus und gaben den Inhalten den letzten Schliff. Am 10. Februar 2017 waren wir endlich soweit, unsere Petition wurde im Abgeordnetenhaus eingereicht.

Bis zum 10. Februar 2017 hatten weder ich noch wir Petenten entsprechenden Zuspruch oder Unterstützung durch Personalräte oder Gewerkschaften. Erst mit Einreichung unserer Petition und nachträglicher Veröffentlichung gelang es so viel Aufmerksamkeit und Druck zu erzeugen dass man sich bewusst wurde uns nicht mehr ignorieren zu können. Ich möchte daran erinnern dass das Metropolitan-AZM zum damaligen Zeitpunkt kurz davor war in den Regelbetrieb überführt zu werden. In Konsequenz wurde die erste Arbeitsgruppe unter dem Dach des Personalrats einberufen, hier konnten wir Petenten unser umfangreiches Wissen einbringen und die eingefahrenen Ansichten des PersRat mit Argumenten aufweichen und ein neues Denken anregen. Die Folge daraus war die Beauftragung eines Gutachters der unsere Fragen und Problemfelder rechtlich bewertet. Der 12 Std.-Dienst war bis dato noch immer eine aussichtslose Alternative, da selbst der PersRat der Dir E (GdP) in Gänze von der Rechtswidrigkeit überzeugt war. Den Ausarbeitungen und Recherchen von J. Holstein war es zu verdanken das der 12er in seiner zeitlichen Abbildung eben nicht rechtswidrig ist und wieder zu einer Alternative wurde.

Deshalb halten wir Petenten den Post auf der GdP-Facebookseite, vom 22.09.2017, mit der Überschrift „12-Stunden-Schicht-Modell für effektivere Dienstpläne beim ZOS“ für äußerst fragwürdig und moralisch verwerflich. Man könnte kleinlich sein und schon das Wort Effektivität bewerten, vielmehr wäre das Wort Effizienz angebracht, schließlich wollen wir mit möglichst wenig Aufwand die geforderte Arbeitszeit erreichen.

„Effektiv ist es wenn ich einen Baum mit einem Beil anstatt mit einem Topf fälle. Effizient hingegen ist es wenn ich den Baum mit einer Motorsäge anstatt mit einem Beil fälle.“

Darüber hinaus wird der PersRat angesprochen, der mal eben eruiert ob es nicht mit Arbeitnehmerrechten vereinbar wäre wenn man einen 12 Std.-Dienst zu Verfügung hätte. Frage, wäre der PersRat angesprochen worden wenn er nicht von der GdP besetzt wäre? Es ist schön zu lesen das man unseren Ansichten folgt, dennoch entsteht der Eindruck als wären die Personalräte der GdP mal eben von allein auf die Idee gekommen etwas zu überprüfen. Nachweislich ist es vielmehr so dass der plötzliche Aktionismus seine Ursachen hat und diese sind gewiss nicht eigenmotiviert.

Erschwerend kommt hinzu dass dieser Aktionismus gute zweieinhalb Jahre zu spät einsetzt. Anstatt Fehler einzugestehen und Defizite aufzuarbeiten schmücken sie sich mit falschen Federn. Das wird unter dem Strich mehr als nur ein paar Mitglieder kosten.

Dennoch setzen wir weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem PersRat der Dir E, unabhängig davon wie dieser gewerkschaftlich organisiert ist.

Info-Portal | WIR.


www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen

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