Sehr geehrte Freunde, Wähler und Unterstützer von WIR. AKTIV.

Am letzten Donnerstag den 23.09.2021 war der Personalrat in Sachen Wahlanfechtung zu einem Vorgespräch am Verwaltungsgericht mit dem Richter Herrn Eibling geladen. Anwesend waren weiter die Klageführer Oliver Schupp u.a. DPolG / Patrick Müller u.a. GdP. Zur Erinnerung: Die genannten Gewerkschaften hatten über ihre Klageführer umfangreich Beschwerde gegen die letzte Personalratswahl zum Verwaltungsgericht eingelegt. Ein buntes Sammelsurium der abstrusesten Vorwürfe.

Alle angeführten Beschwerdepunkte der Gewerkschaften wurden vom Verwaltungsrichter jedoch als unbeachtlich bewertet, d.h. diese würden aller Wahrscheinlichkeit nach in einem Klageverfahren keine Anfechtung oder gar Ungültigkeit der Wahl zur Folge haben. Während des Gespräches stellte sich aber heraus, dass eventuell ein anderer, nicht genannter, Punkt eine Anfechtung begründen könnte.

Der Fahrplan eines mobilen Wahlbüros muss bereits im Wahlaushang zur Bekanntgabe des Wahlzeitraumes und Ortes, also im Wahlausschreiben, bekanntgegeben werden. Ist dies nicht erfolgt, ist die Wahl in diesem Punkt möglicherweise angreifbar und müsste ggf. wiederholt werden.

Nach diesem Hinweis wurde, mit den vor Gericht erschienenen Parteien vereinbart, dass dazu in der nächsten regulären Sitzung des Personalrates eine Beratung mit Beschlussfassung stattfinden soll.

Demnach sind zwei Szenarien denkbar:

  1. Ein unmittelbarer gemeinsamer Rücktritt des aktuellen Personalrates und eine Neuwahl aus besonderem Grund.
  2. Der Gang durch die Gerichts-Instanzen bis ein gültiges Urteil vorliegt.

Für welches der Szenarien sich das Gremium entscheiden wird, bleibt abzuwarten.

WIR. berichten erneut, wenn es konkreter wird.

Mit besten Grüßen

WIR. AKTIV. e.V.

Pdf: Wahlanfechtung Personalratswahl 2021 Dir ZeSo i.A. durch DPolG / GdP

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