Hiermit möchten wir als Petitionsgruppe aufzeigen das es unmöglich ist, auf Basis einer 38,5 Std./Woche (2002 Std./Jahr), ein 8 Std.-AZM zu realisieren in dem alle rechtlichen Rahmenbedingungen aus ArbZG und TV-L Berücksichtigung finden.

Zu den Gründen

Um die o.g. Jahresarbeitszeit von 2002 Std./Jahr zu erreichen ist es erforderlich an mindestens 242 Tage von 365 Tage/Jahr zu arbeiten. Bei der Realisierung eines vollkontinuierlichen Wechselschichtsystems, das auf 24 Std. und 7 Tage die Woche ausgelegt ist, muss ein etwaiges Arbeitszeitmodell jeweils die gleiche Anzahl Früh-, Spät- und Nachtdienste beinhalten, da ansonsten keine nahtlose Abdeckung gewährleistet ist. Das bedeutet wiederum dass die zuvor genannten 242 Tage durch die Anzahl der Schichtphasen (Früh, Spät und Nacht) dividiert werden müssen.

242 Tage : 3 Schichtphasen = 80,666

Da sich die Nachtschicht über 2 Tage erstreckt, ist die Nachtdienstphase zu multiplizieren.

80,666 x 2 Arbeitstage = 161,333

Addieren wir nun die jeweiligen Schichtphasen miteinander erhalten wir die mindestens erforderliche Anzahl der Tage die mit Arbeit belegt sein müssen um ein 8 Std.-AZM zu realisieren.

Frühdienst:               80,666           At
Spätdienst:               80,666           At
Nachtdienst:          161,333           At
Ergebnis:                 322,665          At

Das bedeutet, wir müssten in einem 8 Std.-AZM an mindestens 322 Tagen arbeiten, um annähernd die Jahresarbeitszeit von 2002 Std./Jahr zu erreichen. Bei diesem Rechenbeispiel sind weder die erforderlichen 15 beschäftigungsfreien Sonntage berücksichtigt, noch die Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit.


Beispiel

Anhand der nächsten Tabelle spiegeln sich diese Werte wieder, unter Pkt. 2 seht ihr den Wert 291,2 Arbeitstage. Diese 291,2 Arbeitstage sind nötig um 1801,8 Std./Jahr zu erzielen. Weiter könnt ihr feststellen dass in diesem Modell lediglich 10 von 15 beschäftigungsfreien Sonntagen gewährt werden. Der geringere Wert von 291,2 Arbeitstagen ist der kontinuierlichen Einbindung eines freien Tages geschuldet. Bereits der TV-L erfordert die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage, das nachfolgende Beispiel ergibt bereits hier einen Verstoß nach dem Tarifrecht, denn 291,2 Arbeitstage ergibt eine Verteilung auf 5,6 Tage. Um der Verteilung auf 5 Tage gerecht zu werden und zeitgleich die Mindestanforderung von 15 beschäftigungsfreien Sonntagen zu gewährleisten, müssen zwingend mehr freie Tage eingebunden werden. Dies hat dann zufolge das abermals die Jahresarbeitszeit sinkt.

8 Std.-AZM – 3 Schichtsystem

Das Arbeitszeitmodell ist zur Illustration des Sachverhalts abgebildet.

Jahresarbeitszeit

Wir lesen immer wieder das großes Augenmerk auf die Jahresarbeitszeit gelegt wird, ein gewisser Teil will mit allen Mitteln ein 8 Std.-AZM das irgendwie die Jahresarbeitszeit erreicht. So sind Modelle vorgeschlagen worden die mehr als 4 Dienstantritte beinhalten. Wir möchten euch die Illusion nehmen, es wird kein 8 Std.-AZM auf Basis von 2002 Std./Jahr geben können.

Eine verringerte Jahresarbeitszeit ist dem Umstand geschuldet das wir sog. Nachtarbeitnehmer in einem vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst sind. Wir wiederholen es gerne:

„Wir als Nachtarbeitnehmer in einem vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst gehören zu den schützenswertesten Arbeitnehmern, die das ArbZG kennt.“

Daraus resultieren bestimmte zeitliche Regularien die zwingend einzuhalten sind. Unsere Position und Forderungen (Minimalanforderungen aus dem ArbZG) sind nicht verhandelbar! Wenn der Arbeitgeber auf eine Beibehaltung des 8 Std.-Dienstes drängt, hat er die Konsequenz einer verringerten Jahresarbeitszeit zu tragen!

Info-Portal | WIR.


www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen

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