Frei nach der Devise – Angriff ist die beste Verteidigung – holt die DPolG in ihrem aktuellen Informationsschreiben, welches die Adressaten auf dem Postweg erreichte, zum vermeintlich berechtigten Gegenschlag aus. Bereits die ersten Absätze des Schreibens lassen vermuten, dass sich die DPolG in einer wirklich verzweifelten und zunehmend hoffnungslosen Situation befinden muss. Anders können wir das Infoschreiben, in dem es ausschließlich darum geht, Kollegen, die sich für die Interessen anderer Kollegen einsetzen, zu diskreditieren und zu diffamieren, nicht interpretieren.
Für unser Verständnis ist die Haltung der DPolG der aktuellen Situation zum Thema Arbeitszeit und Eingruppierung der Tarifbeschäftigten im ZOS und auch im GEF unangemessen nicht zielführend und rechtlich äußerst fragwürdig.
Gerne nehmen WIR. zum DPolG-Info-Schreiben wie folgt Stellung:
Unsere Petition war die einzige Möglichkeit, sich im Rahmen eines demokratischen Prozesses über Behördenentscheidungen zu beschweren oder zu versuchen, auf eine Änderung bestehender Gesetze hinzuwirken. Während den Anfängen gingen wir von einem rechtmäßigen Arbeitszeitmodell aus. Unsere Ziele als Petitionsgruppe und das daraus resultierende Handeln mit den dann angestoßenen Prozessen innerhalb der Dienststelle, mit dem BdK oder den Unabhängigen zu vermischen, um so ein Negativbild zu konstruieren, das uns als Petitionsgruppe in einem schlechten Licht da stehen lässt, zeigt in unseren Augen auf, wie wenig Verständnis, Fachwissen und Fairness im Bereich des Landesverbandes der DPolG zu existieren scheint.
Die Aussage „Seit einigen Monaten versuchen verschiedene Personen und Petitionsgruppen die Tarifbeschäftigten der Dir E geschickt hinters Licht zu führen.“ ist falsch, unterstellend und stellt eine Verleumdung nach § 187 StGB dar. Nach unserem Dafürhalten ist diese Aussage auch nicht durch Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) geschützt. Es gibt nur eine Petitionsgruppe. Diese setzt sich aus insgesamt 1044 unterschriftleistenden Beschäftigten zusammen. Im Übrigen ist hiervon ein nicht unerheblicher Teil DPolG- oder GDP-Mitglied.
Ohne Petitionsgruppe und Unterstützung von 1044 unterschriftleistenden Kolleginnen und Kollegen wäre das Metropolitan-AZM heute im Echtbetrieb. Nur durch unsere gemeinsamen Anstrengungen war es möglich, den PersRat der Dir E zum Handeln zu bewegen. Ohne Petitionsgruppe gäbe es keine AG AZ und auch keine Handlungsempfehlung. Unsere Handlungsempfehlung wurde durch das Gremium, wozu auch die DPolG zählt, beschlossen und bildet seitdem die Handlungsgrundlage des Personalrats. Sofern die DPolG behauptet, dass wir als Petitionsgruppe respektive AG AZ die Beschäftigten geschickt hinters Licht führen, dann muss man erkennen, dass die DPolG aller Wahrscheinlichkeit nach gegen ihren Willen das Metropolitan-AZM im Probebetrieb zum Scheitern erklärte.
Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die DPolG eigene Mitglieder öffentlich diffamiert und diskreditiert, nur weil sie sich auf Grundlage rechtsstaatlicher Mittel organisiert und so der Untätigkeit der Gewerkschaften entgegensetzt. Wir weisen darauf hin, dass wir als Petitionsgruppe nicht per se gegen die GdP oder DPolG sind. Doch es sind Personen, wie zum Beispiel Herr B. Biedermann (DPolG), Herr S. Kelm (GdP) oder auch Herr A. Jensch (GdP), die aufgrund ihres wirkens auf Bezirks- und Landesebene von uns Tarifbeschäftigten kritisch gesehen werden müssen. Sie haben mit ihren in den letzten Jahren getroffenen Entscheidungen unser aller Schicksal negativ beeinflusst.
Wir fragen uns, wessen Interessen sie eigentlich vertreten. Für unser Verständnis haben die Gewerkschaften und deren Personalräte zur Einführung des Metropolitan-Arbeitszeitmodells per Geschäftsanweisung am 25.06.2015 auf ganzer Linie versagt. Das zeigt sich für uns rückblickend an unterschiedlichen Punkten, die wir zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verdeutlichen werden. Die DPolG behauptet in ihrer Info weiterhin „Daneben wird noch sittenwidrig versucht, die bestehenden arbeitszeitrechtlichen Unklarheiten im ZOS auf den Bereich GEF zu übertragen“.
Moment, sittenwidrig? Nach § 138 BGB ist der Begriff Sittenwidrigkeit wie folgt definiert: „Mit Sittenwidrigkeit wird ein Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden bezeichnet.“
Bezogen auf unser Interesse, die Erkenntnisse aller arbeitszeitrechtlichen Anforderungen aus dem ArbZG und TV-L auch auf das Arbeitszeitmodell im GEF zu übertragen, wird nun durch die DPolG-Vertreter als sittenwidrig dargestellt?
Tatsächlich handelt es sich um einzuhaltende Schutzansprüche auf Grundlage des ArbZG. Daran gibt es nichts zu deuteln. Ersatzruhetage für Sonntagsarbeit dürfen nach dem ArbZG nur auf Werktage zurückgewährt werden. Tatsächlich wird im Bereich ZOS im Verlauf von 2,5 Jahren der Ersatzruhetag rund 3360 mal auf einen gesetzlichen Feiertag zurückgewährt. Darüber hinaus wird der Tarifvertrag (TV-L) in Bezug auf § 6 TV-L „Verteilung der Arbeitszeit“ im Bereich ZOS und GEF falsch angewandt. Die Beschäftigten der Referate ZOS/GEF leisten jeweils 0,44 und 0,25 Arbeitstage/Woche zu viel Dienst und das unentgeltlich. Hierzu haben wir anhand eines Muster-Dienstplans (GEF) ein Zeitdefizit von ~ 178 Stunden/Jahr errechnet.
ZOS: 5,44 Arbeitstage/Woche
GEF: 5,25 Arbeitstage/Woche
Wer diese Fakten negiert oder als „geschickt hinters Licht führen“ bezeichnet, macht sich nicht nur lächerlich und unglaubhaft, nein, er entzieht jedem DPolG-Tarifmitglied die Grundlage, weiterhin in der DPolG organsiert zu bleiben. Den Gewerkschaften obliegt aufgrund ihrer Rechtstellung die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. Was ist an der Einforderung einer korrekten Tarifanwendung sittenwidrig?
Sittenwidrig handelt nur die DPolG im Umgang mit den eigenen Mitgliedern. Denn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Mitglieder fordert geradezu eine Unterstützung durch die DPolG. Es gibt keinen Grund, die Beschäftigten mit Falsch- und Halbwahrheiten zu desinformieren und sie zielgerichtet ins Nirgendwo laufen zu lassen. Doch genau jetzt, wo die DPolG zeigen kann, wie viel Gewerkschaft in ihr steckt, lässt sie ihre Mitglieder wieder einmal hängen und versucht, zielgerichtet die Tatsachen zu verdrehen, um vermeintliche Kontrahenten, die den Machtverhältnissen gefährlich werden könnten, mit unlauteren Methoden zu begegnen.
Jeder Beschäftigte, der sich weiterhin durch die DPolG-Vertreter daran hindern lässt, Ansprüche geltend zu machen, läuft Gefahr, diese Ansprüche nicht durchsetzen zu können. Bereits im Mai 2018 sind die ersten Kammertermine vor dem Arbeitsgericht Berlin anberaumt. Im Vorfeld gab es mehr als 15 Güteverhandlungen, in denen der Arbeitgeber mehrmals angemahnt wurde, auf uns Arbeitnehmer zuzugehen um Ausgleich zu schaffen.
Bald zeigt sich, wer es ernst mit den Beschäftigten und deren Interessen meint.
Unabhängig und selbstbestimmt
Die Petitionsgruppe ist seit Beginn an wirklich unabhängig. Wir nennen Missstände beim Namen und sprechen Verantwortliche direkt an, ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen. Alle im weiteren Verlauf angestoßenen Prozesse konnten wir als AG AZ begleiten und haben hinter die Kulissen blicken können. Wir lernten einzelne Protagonisten kennen und entwickelten im Lauf der Zeit ein Gefühl dahingehend, wer es ernst meint und wer nur seiner selbst willen unterstützend aktiv geworden ist.
Die Unterstützung der Gewerkschaften (GdP / DPolG) ist faktisch bei null. Alle Bemühungen, unsere Rechte in Form von Rechtschutz sicherzustellen, liefen ins Leere, deshalb erschien es uns folgerichtig, den Wechsel zum BdK zu unterstützen. Warum sollten wir in einer Gewerkschaft organisiert sein, die weder unsere rechtliche Auffassung vertritt noch unsere Interessen schützt? Und ja, wir hatten die Hoffnung, wenn sich Mitglieder abwenden, dass die Gewerkschaften ihre Handlungen überdenken und in Konsequenz doch Rechtschutz gewähren.
Es ist zwingend notwendig, den Akteuren der jeweiligen Gewerkschaften aufzuzeigen, dass wir diejenigen sind, die eine Gewerkschaft zu dem machen, was sie ist. Ohne Mitglieder keine Gewerkschaft. Sofern die Gewerkschaften ohne nachvollziehbaren Hintergrund die Rechtsmeinung des Arbeitgebers einnehmen, die Anspruchsgrundlage nach § 37 TV-L leugnen, den Mitarbeitern raten, keine Ansprüche anzumelden und somit den Tarifvertrag faktisch abschaffen, zeigt das in unserem Verständnis ein ganz klares Versagen einer Gewerkschaft.
Personalie Th. Kleemann
Wir als Petitionsgruppe wurden oftmals vor „Th. Kleemann“ gewarnt und auch davor, dass wir instrumentalisiert werden könnten. Wir Petenten sind selbst lange genug dabei, um eine objektive Beurteilung vornehmen zu können. Wir haben uns dazu entschieden, Herrn Kleemann nicht vorzuverurteilen und ihn einzig an seinen Aussagen und seinem Verhalten zu messen. Hier konnten wir in der Vergangenheit nichts Negatives feststellen. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Petitionsgruppe (J. Eichner, T. Tegler u. J. Holstein u.a.) klare Absprachen. Wir sind und bleiben eigenständig, lassen uns nicht instrumentalisieren noch bevormunden.
Alles was WIR. tun obliegt unserer Verantwortung und unserer Überzeugung.
WIR. gehören weder den UNABHÄNGIGEN an, noch sind wir dem BdK besonders verpflichtet. Deshalb bitten wir alle Kolleginnen und Kollegen um eine differenzierte Betrachtung und Bewertung. Es ist ein Leichtes, die Vergangenheit in einer offensichtlich plausiblen Abhandlung darzustellen, dass es Dritten zum Verhängnis wird. Herr Kleemann gehörte lange Zeit dem Personalrat der Dir ZA an und war in dieser Zeit mitverantwortlich bis zu dem Zeitpunkt als er selbst ins Fadenkreuz (Handyvertrag-Affäre) geriet; das war im Jahr 2011. Die Einführung des Metropolitan-AZM erfolgte im Juni 2015. Kurz zuvor wurde unser Referatsleiter, Herr Brinker, gegangen. Warum? Weil auch er kein Befürworter des 8 Std.-Dienstes war.
Rückblickend beschleicht uns das Gefühl, dass die Weichen zur Einführung des Metropolitan-AZM langfristig gestellt wurden. Als die Zeichen auf Grün standen, wurde Vollzug gemeldet und wir hatten die Zeche zu zahlen; das war im Juni 2015!
Mehrleistung pro Jahr – Metropolitan Arbeitszeitmodell
Tarifrechtliche Rolle BdK
Die DPolG rühmt sich in ihrem Info-Schreiben offensichtlich damit, dass sie in der Tarifkommission des Dachverbandes DBB mit ihren DPolG-Fachleuten direkt am Verhandlungstisch sitzt. Weiter führen sie aus „Die GdP nimmt ihren Einfluss über Verdi und den DGB als Dachverband wahr. Beide Gewerkschaften wirken also bei der Gestaltung des Tarifvertrages direkt und aktiv mit“. Da fragen WIR. uns, wenn es sich um absolute Fachleute auf dem Gebiet des Tarifrechts handelt, warum werden die Vertragsinhalte einseitig gebrochen und toleriert? Die DPolG-Fachleute raten sogar dazu, die durch den Vertragsbruch entstehenden Ansprüche nach § 37 TV-L nicht geltend zu machen. Nochmal zum Verständnis, der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifparteien und dem Arbeitgeber, der einzuhalten ist. Ansonsten bedarf es keinen Tarifvertrag. Wir stellen fest, auch hier spielt die DPolG wieder einmal mit der Unwissenheit ihrer Mitglieder, um Machtverhältnisse sicherzustellen.
Schlussbemerkung
Nein, Ihr habt wieder, wie zu erwarten war, kein Licht ins Dunkel gebracht. Vielmehr habt Ihr vielen Kolleginnen und Kollegen in ihrem Willen bestärkt, Euch den Rücken zu kehren. WIR. als Petitionsgruppe stellen uns dem, in der Hoffnung dass Ihr endlich zur Vernunft kommt, nicht entgegen. Realisiert endlich, dass es nicht im gewerkschaftlichen Interesse liegen kann, gegen die Interessen der Beschäftigten mobil zu machen.
In diesem Sinne, macht ruhig weiter so, dann machen WIR. ohne Euch weiter.
Info-Portal | WIR.
www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen