+++ Erster Erfolg der „Petitionsgruppe ZOS“ – Urlaubsansprüche verschlechtern sich +++
Als Beschäftigter der Berliner Polizei war das Petitionsrecht nach Art. 17 die einzige demokratische sowie rechtmäßige Möglichkeit, Kritik am Metropolitan Arbeitszeitmodell zu äußern. Unsere Intention… Aufmerksamkeit erregen, mit Verantwortlichen ins Gespräch kommen, Arbeitsentlastung initiieren, ohne einen Rechtsstreit zu provozieren. Unsere Petition [Download] hatte kein anderes Ziel.
Die hervorgehobene Einleitung der GdP-Info 31/2018, Klarnamen-Nennung der Petenten, Hervorhebung der 1044 Unterstützer, hatte das Ziel, den Verantwortlichenkreis exakt zu bestimmen, um im weiteren Verlauf stigmatisierend und diskreditierend auf diesen einzuwirken. Die GdP Personalräte kannten die Inhalte unserer Petition. Es wäre für die GdP Berlin ein Leichtes gewesen die wahren Hintergründe zu publizieren. Stattdessen behauptet die GdP, Tatsachen wider besseres Wissen, welche geeignet sind, uns verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, um unser Vorankommen als Petitionsgruppe negativ zu beeinflussen. Die GdP Berlin stört unser Grundrecht aufs Empfindlichste. Schließlich darf uns aus der Wahrnehmung des Beschwerderechts kein Nachteil widerfahren.
SE Pers hat auf Hinweis von SenFin höchstrichterliche Rechtsprechung umgesetzt. Die GdP Berlin müsste bereits im Jahr 2015 in Sachkenntnis gewesen sein und auf Umsetzung drängen müssen. Das Metropolitan Arbeitszeitmodell hätte auch nicht eingeführt werden dürfen; warum… weil der Tarifvertrag die Verteilung der Arbeitszeit auf 5 Tage vorschreibt. Durch Umsetzung der BAG Rechtsprechung ist jeder Tag Arbeitstag, an dem gearbeitet wird. Daraus resultiert ein individuell höherer Urlaubsanspruch. Parallel erhöht sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 5,44 Arbeitstage und verstößt im Ergebnis gegen § 6 (1) d) Satz 3 TV-L. Somit dürfte das Metropolitan Arbeitszeitmodell endlich der Vergangenheit angehören.
Abschließend distanziert sich die GdP Berlin von uns als Petitionsgruppe und in Konsequenz von uns Beschäftigte und merkt an, das die Entwicklung absehbar war. Die Entwicklung war so sehr absehbar, dass der Personalrat gegenwärtig ein Gutachten anregt, um die Rechtslage prüfen zu lassen. Scheinbar sind sich die Protagonisten ihrer Aussagen unsicher geworden.
Im Jahr 2016 hat die GdP die Vormachtstellung im GPR eingebüßt. Deshalb äußerte die GdP in der Morgenpost, sich wieder mehr auf die Basisarbeit in den Direktionen zu konzentrieren, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. WIR. finden es sehr schade, dass dieses Versprechen nichts wert zu sein scheint.
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