Ist die gewerkschaftliche Orientierung der Tarifbeschäftigten noch zeitgemäß?

Aufgrund der aktuellen Arbeitszeitproblematik im Bereich ZOS, sehen wir es geradezu als unsere Pflicht, allen Kollegen die Sachzusammenhänge zu erläutern. Fehlende Informationen führen zu einer Ermangelung des eigenen Meinungsbildes. Wer nicht in der Lage ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, ist gezwungen, die Meinung der Anderen als einzige Perspektive zu tolerieren und infolge nach deren Fasson zu leben.

Arbeitszeitproblematik → Seit Juni 2015 praktizieren wir im sog. Metropolitan Arbeitszeitmodell (F/F/S/S/N/N/NA/Frei/Frei*) im Probebetrieb unseren Dienst. Das Arbeitszeitmodell wurde gegen unseren Willen eingeführt und verletzt nachweislich unsere Rechte nach TV-L und ArbZG. Der Personalrat der Dir E hat das Metropolitan Arbeitszeitmodell deshalb zum 31.12.2017 als gescheitert erklärt. Somit besteht die dringende Verpflichtung schnellstmöglich eines neues Arbeitszeitmodell zu kreieren und einzuführen.

Das Vertrauen in den Personalrat schwindet

Zur Einführung des Metropolitan Arbeitszeitmodells und auch gegenwärtig sind die Personalräte der Dir E in der GdP und DPolG organisiert. Ein Teil des Personalrates ist darüber hinaus in anderen Bereichen der GdP tätig, hier gab es in der Vergangenheit ebenfalls Kritik (Personalräte der Berliner Polizei arbeiten angeblich gesetzeswidrig während ihrer eigentlichen Arbeitszeit bei der Polizei für die Gewerkschaft der Polizei (GdP)). Selbst wenn die Gewerkschaften keine Tarifverträge aushandeln, so sind sie doch unmittelbar daran beteiligt und sollten gerade deshalb genau wissen was der TV-L beinhaltet. Daraus resultierend ist es völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar warum das Metropolitan Arbeitszeitmodell weiter fortgeführt wird.

Geltende Vorschriften und Gesetze werden weiterhin ignoriert

Wir möchten auch darauf hinweisen das alle Beteiligten des Personalrates der Dir E spätestens seit 24.03.2017 (Beendigung Arbeitsgruppe Arbeitszeit) in Sachkenntnis sind. Sie wissen dass Ruhezeiten gekürzt, Ersatzruhetage auf gesetzliche Feiertage zurückgewährt werden und dass die Arbeitszeit nach § 6 TV-L falsch berechnet wurde. Trotz Pflicht des Personalrates die Einhaltung geltender Vorschriften und Gesetze aus TV-L und ArbZG sicherzustellen und auf Einhaltung zu drängen, schließlich haben sie unsere Rechte und vor allem unsere Gesundheit zu schützen, ziehen die Personalräte die passive Rolle des Wartenden vor.

Deine Ansprüche und Konsequenzen

In Konsequenz entstehen jedem einzelnen Beschäftigten, ab dem 1. Arbeitstag im Metropolitan Arbeitszeitmodell, Ansprüche die er dem Arbeitgeber gegenüber geltend machen muss. Des Weiteren müssen die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu bedarf es entweder finanzieller Rücklagen oder eine Gewerkschaft die Rechtschutz gewährt. Und Rechtschutz gewähren grundsätzlich alle drei Gewerkschaften, mit dem Unterschied das speziell die Arbeitszeitklagen in Bezug auf das Metropolitan Arbeitszeitmodell von GdP und DPolG nicht unterstützt werden.

An dieser Stelle wäre zu erwähnen dass die DPolG unsere rechtliche Position sogar öffentlich negiert hat, allein dieser Fakt macht deutlich das Unterstützung in Form von Rechtschutz ausbleiben wird.

DPolG Info-Schreiben vom 30.11.2017

https://www.dpolg.berlin/aktuelles/news/geltendmachung-von-anspruechen-nach-37-tv-l-bei-dir-e-gef/

Antwort der Petitionsgruppe

https://www.wiraktiv.de/stellungnahme-antwort-dpolg-info-schreiben-30-11-2017

Parallel gibt es eine Reihe von Kollegen, zu denen wir in Kontakt stehen, deren Rechtschutzfall abgelehnt wurde. Deshalb möchten wir sensibilisieren und aufklären. Der BdK ist gegenwärtig die einzige Gewerkschaft die unsere Interessen in Bezug auf den vorliegenden Arbeitszeitkonflikt unterstützt.

Alle vorliegenden Gründe legitimieren uns den BdK als Gewerkschaft zu nennen und die Kollegen zielgerichtet zu animieren die Gewerkschaft zu wechseln.

Mitglieder von GdP und DPolG kündigen, Gewerkschaften mimimi…

Die Anzahl der Kündigungen von Mitgliedern der GdP und DPolG tragen erste Früchte. So wird aktuell massiv auf den BdK eingewirkt, mit der Vorhaltung man würde im großen Stil Mitglieder abwerben. Doch was heißt abwerben? Der Beigeschmack etwas Verbotenes zu tun liegt zweifelsohne in der Luft.

Freier Wettbewerb

Mitglieder können dem Mitbewerber sehr wohl streitig gemacht werden. Im Wettbewerb ist dies grundsätzlich unbedenklich, letztlich geht es immer darum Mitglieder zu gewinnen, dies natürlich zwangsläufig zulasten des Mitbewerbers. Die Grenze bildet immer die Verleitung zum Vertragsbruch. Die Kündigungshilfe selsbt ist jedoch erlaubt.

Der Hintergrund weshalb wir zielgerichtet auf den BdK hinweisen ist dem Umstand geschuldet das die Personalräte, welche nachweislich von der GdP und DPolG stammen, nicht in der Lage sind unsere Gesundheit und Rechte zu schützen. Aus diesem Unterlassen heraus ergeben sich für jeden einzelnen Beschäftigten Ansprüche die er einklagen muss. Da die Gewerkschaften GdP und DPolG die Rechtsmeinung des Arbeitgebers vertreten, gibt es keinen plausiblen Grund Rechtschutz zu gewähren.

Genau darauf weisen wir hin und offerieren jedem wechselwilligen Kollegen das der BdK seine Ansprüche und Rechte schützt und das notfalls mit Rechtschutz.

Info-Portal | WIR.


www.wiraktiv.de – Eine Initiative von Kollegen für Kollegen

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